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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Kanzlei Weß direkt nach einem Unfall. Eine sofortige Kontaktaufnahme ist sehr wichtig, um beispielsweise zu vermeiden, dass Sie sich in Widersprüche verstricken. Fehlerhafte Schuldeingeständnisse können Sie vermeiden, denn die Kanzlei Weß beurteilt kompetent und schnell alle Haftungs- und anderen Rechtsfragen, die sich aus dem Verkehrsunfallereignis ergeben. Die Kanzlei Weß berät Sie dahin, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber Ihrem Unfallgegner, ggf. aber auch gegenüber Ihrer eigenen Haftpflicht- oder Kaskoversicherung durchsetzen können. Nicht nur die Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die frühzeitig anwaltlich beraten und vertreten wurden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es zu Verletzungen gekommen ist und Schmerzensgelder durchzusetzen sind. In seiner Eigenschaft als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thorsten Weß als kompetenter Berater in allen Fragen des Verkehrsrechts zur Verfügung, so insbesondere bei Verkehrsunfallabwicklungen, Bußgeldverfahren sowie in Führerscheinangelegenheiten und bei Fahrzeugkaufverträgen und sich daraus ergebenden Rechtsproblemen. Die Kanzlei Weß verfügt zudem auch in diesem Bereich über ein Netzwerk, das für Mandanten gerne und häufig genutzt wird. |
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