Kanzlei Weß - Fachrichtungen - Mahn- und Vollstreckungswesen - www.rae-wess.de - © 2004
Vertragsrecht Hilfe Ausbildung umsonst Fragen Wess geld Soll + Haben Vertretung Rechtsanwälte Begründungen Verkehrsrecht Rechtsanwaltskammer Landgericht Ordnungswidrigkeit Gefängnis OHG Klagen Entscheidung Not Rechtsanwalt Newsletter GmbH Rechtsberatung Strafrecht kostet nichts Hilfe Personenfirma Prozess Arnstein Fristen Gericht Soll BGH Onlinerecht Gericht Urteile Volltext-Suche Bayern Unternehmensberatung Arbeitsrecht Frist Anspruch Würzburg Formular Online Hammer Rechtsstreit geizig Mietrecht eRecht Komplementär Steuerberatung Urteil Familienrecht Entscheidungen Grundstücksrecht Weß GmbH & Co. KG Fristsetzung Formulare unverbindlich Text OHG free nix Ditzel Kontakt Klage Voll Gegenseite Nachbarn Onlineformulare Begründung gratis Streit Kanzlei Komanditist KG Vertretungsberechtigter kostenlos Termin Ärger AG Nachbar Termine Haftung Sachbearterin Sachbearbeiter Kontakte Ansprüche Kontaktaufnahme wenig geld Suche Unterfranken Arzthaftungsrecht Haben
Erfahren Sie etwas über unsere Tätigkeiten, informieren Sie sich über aktuelle Urteile, laden Sie verschiedene Formulare, erteilen Sie uns über unsere Rechtsberatung-direkt Mandate und vieles mehr.
| Mahn- und Vollstreckungswesen | |||
|
Deutschland in der Krise? Immer mehr private und gewerbliche Gläubiger bleiben auf ihren unbezahlten Rechnungen sitzen. Eine verschlechterte Zahlungsmoral ist leider inzwischen Alltag und kann sowohl für kleinere und mittlere Unternehmen, aber auch für Privatpersonen zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen, ja sogar zur Existenzvernichtung führen. Im Bereich der Forderungsrealisierung kommt es auf Schnelligkeit, taktisches Geschick und strategisch gut geplante Verhandlungen mit dem Schuldner und beteiligten Dritten an. Die kompetente, über langjährige Erfahrung verfügende Kanzlei nutzt diesbezüglich entsprechendes Know-How im Bereich des Forderungsmanagements und stellt doe Arbeit beispielsweise nicht ein, nur weil der Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Ideenreichtum im Rahmen der Forderungseintreibung und Zwangsvollstreckung ist hier also gefragt und wird kanzleiseitig für Sie auch geboten. Unternehmen können das Kostenrisiko des Forderungsmanagements durch Abschluss eines Beratervertrages erheblich minimieren und zudem die weiteren Vorzüge einer solchen Vereinbarung ausschöpfen. |
|||